Alle
Hundehalter, die nachweislich durch eine BVZ-Hundeschule geschult sind
(Erziehung, Beschäftigung usw.) erhalten bei Abschluss einer
Hundehaftplichtversicherung von der Barmenia einen einmaligen Gutschein,
einzulösen bei der jeweiligen Hundeschule, von 20 Euro. Dies geht aus
einem offiziellen Schreiben der Versicherung hervor:
"Über
gut erzogene Hunde freuen sich alle Mitglieder der Gesellschaft.
Deswegen belohnen wir, die Barmenia, eine der größten
Versicherungsunternehmen Deutschlands, jetzt den Besuch einer
Hundeschule unseres Vertrauens. Hundeerziehung gehört in qualifizierte
Hände. Auf der Suche nach einem geeigneten Kooperationspartner in Sachen
Hundeerziehung hat uns der Berufsverband zertifizierter Hundetrainer
(BVZ) überzeugt.
Zertifizierte
Hundetrainer müssen ihr Fachwissen und ihre Kompetenz von unabhängigen
Behörden – den Tierärztekammern in Schleswig Holstein und Niedersachsen –
überprüfen lassen. Auch unsere Hundehaftpflicht kann sich sehen lassen.
Die Barmenia erzielte bei Öko-Test mit ihrer Hundehaftpflicht
"Top-Schutz" die Beurteilung "sehr gut". Unsere Kunden profitieren aber
nicht nur von unserem Versicherungsschutz. Vielmehr beteiligen wir uns
jetzt auch an den Schulgebühren für Vierbeiner. Wer bei der Barmenia
eine Hundehaftpflicht abschließt, erhält beim Besuch einer
BVZ-Hundeschule einen Gutschein im Wert von 20 Euro. Die Barmenia setzt
so auf neue Qualitätsmaßstäbe in der Halterschulung."
Hundehalter, die diesen Service in Anspruch nehmen wollen, erhalten mehr Informationen (auch bundesweit) bei: Heiko Elzenheimer Barmenia-Kundenbetreuer Tel.: 06196 5237098 Mobil: 0174 1003333 heiko.elzenheimer@barmenia.de
Neues Gesetz
Niedersachsen führt den „Hundeführerschein“ ein
Von Karl Doeleke | Hannoversche Allgemeine
25.05.2011 21:05 Uhr
Auf Hundehalter kommen in Niedersachsen künftig neue Kosten und
Pflichten zu. Als Reaktion auf Beißattacken hat die Landesregierung das
Hundegesetz novelliert: Hundehalter ohne Vorerfahrungen müssen künftig
anhand eines „Hundeführerscheins“ nachweisen, dass sie ihr Haustier
unter Kontrolle haben.
Bestimmte Personengruppen müssen künftig einen "Hundeführerschein" machen.
Auf die Halter von Hunden in Niedersachsen kommen weitreichende neue
Pflichten zu. Das am Mittwoch mit breiter Mehrheit im Landtag
verabschiedete Hundegesetz soll dem Tierschutz dienen und dazu
beitragen, Beißunfälle und Attacken von Hunden zu verhindern. Das Gesetz enthält drei zentrale Änderungen:
Chip: Vom
1. Juli an muss jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, einen Chip
im Ohr tragen. Er enthält eine Nummer sowie Angaben zu Halter und Tier,
die in Zukunft in einem Zentralregister gespeichert werden. Bei Unfällen
oder Beißattacken wie vor zwei Jahren in Hildesheim, als zwei
Rottweiler zwei Kleinkinder schwer verletzten, soll so der Halter
schnell ermittelt werden können.
Versicherungspflicht: Hundebesitzer
müssen für jedes Tier ab dem siebten Lebensmonat eine
Haftpflichtversicherung abschließen. Verletzt der Hund einen Menschen,
muss diese Schäden bis 500.000 Euro abdecken, bei Sachen bis 250.000
Euro. Auch das gilt bereits in diesem Sommer.
„Hundeführerschein“: In
zwei Jahren müssen diejenigen, die sich erstmals einen Hund anschaffen,
nachweisen können, dass sie geeignet sind, ein Tier zu halten. Die
Prüfung für den sogenannten Sachkundenachweis dürfen alle von den
Gemeinden anerkannten Vereine, Hundeschulen und Personen abnehmen. Das
Hundegesetz nimmt hiervon allerdings von vornherein etliche
Hundebesitzer aus. Wer in den vergangenen zehn Jahren für mindestens
zwei Jahre ohne Probleme ein Tier gehalten hat, ist genauso befreit wie
Jäger, Tierärzte und weitere Gruppen wie zum Beispiel Betreiber von
Tierheimen. Familienmitglieder müssen keinen eigenen „Hundeführerschein“
ablegen, um mit dem Tier spazieren gehen zu können. Der Halter
übernimmt die Verantwortung, wenn er seinen Hund einem anderen
anvertraut.
Nach Angaben des Agrarministeriums kommen mit dem neuen Hundegesetz
zusätzliche Kosten auf die Halter zu: Der Tierarzt verlangt einmalig
rund 50 Euro für das Einpflanzen des Chips. Der Sachkundenachweis soll
etwa 200 Euro kosten. Die Hundehaftpflicht
schlägt laut Ministerium mit etwa 50 bis 150 Euro im Jahr zu Buche. Und
für die Meldung im noch im Aufbau befindlichen Zentralregister werden
Verwaltungsgebühren fällig. Der Regierungsentwurf fand eine breite
Mehrheit im Landtag. Lediglich die Linke stimmte dagegen. Auch die
Hundehalter im Land sind mit dem Gesetz zufrieden: „Wir können gut damit
leben“, sagte der Landesvorsitzende des Hundehalterverbandes VDH, Jochen Rissmann. Er spricht für rund 25 000 Hundehalter in Niedersachsen., nach Schätzungen gibt es 400.000 Hunde in Niedersachsen.
Empfehlung!
Erziehung hat mit Beziehung zu tun, mit Persönlichkeit, mit
Herz und mit der Freude aneinander. Dazu gehören aber auch
Konfliktbereitschaft und das Setzen klarer Grenzen. Dies wird in der
heutigen Gesellschaft, in der Harmonie und Spaß im Vordergrund stehen,
häufig übersehen. Michael Grewe lenkt den Blick wieder auf das
Wesentliche und zeigt, wie wichtig es ist, sein Gegenüber ernst zu
nehmen und klare Strukturen zu schaffen, in denen der Hund Sicherheit
findet. Ein Buch, das zum Nachdenken anregt und das man so schnell nicht
mehr aus der Hand legen wird.