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Die Barmenia-Versicherung belohnt gute Manieren!

01.07.2011

Alle Hundehalter, die nachweislich durch eine BVZ-Hundeschule geschult sind (Erziehung, Beschäftigung usw.) erhalten bei Abschluss einer Hundehaftplichtversicherung von der Barmenia einen einmaligen Gutschein, einzulösen bei der jeweiligen Hundeschule, von 20 Euro. Dies geht aus einem offiziellen Schreiben der Versicherung hervor:

"Über gut erzogene Hunde freuen sich alle Mitglieder der Gesellschaft. Deswegen belohnen wir, die Barmenia, eine der größten Versicherungsunternehmen Deutschlands, jetzt den Besuch einer Hundeschule unseres Vertrauens. Hundeerziehung gehört in qualifizierte Hände. Auf der Suche nach einem geeigneten Kooperationspartner in Sachen Hundeerziehung hat uns der Berufsverband zertifizierter Hundetrainer (BVZ) überzeugt.

Zertifizierte Hundetrainer müssen ihr Fachwissen und ihre Kompetenz von unabhängigen Behörden – den Tierärztekammern in Schleswig Holstein und Niedersachsen – überprüfen lassen. Auch unsere Hundehaftpflicht kann sich sehen lassen. Die Barmenia erzielte bei Öko-Test mit ihrer Hundehaftpflicht "Top-Schutz" die Beurteilung "sehr gut". Unsere Kunden profitieren aber nicht nur von unserem Versicherungsschutz. Vielmehr beteiligen wir uns jetzt auch an den Schulgebühren für Vierbeiner. Wer bei der Barmenia eine Hundehaftpflicht abschließt, erhält beim Besuch einer BVZ-Hundeschule einen Gutschein im Wert von 20 Euro. Die Barmenia setzt so auf neue Qualitätsmaßstäbe in der Halterschulung."

Hundehalter, die diesen Service in Anspruch nehmen wollen, erhalten mehr Informationen (auch bundesweit) bei:
Heiko Elzenheimer
Barmenia-Kundenbetreuer
Tel.: 06196 5237098
Mobil: 0174 1003333
heiko.elzenheimer@barmenia.de


Neues Gesetz

Niedersachsen führt den „Hundeführerschein“ ein

Von Karl Doeleke | Hannoversche Allgemeine

Auf Hundehalter kommen in Niedersachsen künftig neue Kosten und Pflichten zu. Als Reaktion auf Beißattacken hat die Landesregierung das Hundegesetz novelliert: Hundehalter ohne Vorerfahrungen müssen künftig anhand eines „Hundeführerscheins“ nachweisen, dass sie ihr Haustier unter Kontrolle haben.


Bestimmte Personengruppen müssen künftig einen 'Hundeführerschein' machen.

Bestimmte Personengruppen müssen künftig einen "Hundeführerschein" machen.

© dpa

Auf die Halter von Hunden in Niedersachsen kommen weitreichende neue Pflichten zu. Das am Mittwoch mit breiter Mehrheit im Landtag verabschiedete Hundegesetz soll dem Tierschutz dienen und dazu beitragen, Beißunfälle und Attacken von Hunden zu verhindern. Das Gesetz enthält drei zentrale Änderungen:

Chip: Vom 1. Juli an muss jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, einen Chip im Ohr tragen. Er enthält eine Nummer sowie Angaben zu Halter und Tier, die in Zukunft in einem Zentralregister gespeichert werden. Bei Unfällen oder Beißattacken wie vor zwei Jahren in Hildesheim, als zwei Rottweiler zwei Kleinkinder schwer verletzten, soll so der Halter schnell ermittelt werden können.

Versicherungspflicht: Hundebesitzer müssen für jedes Tier ab dem siebten Lebensmonat eine Haftpflichtversicherung abschließen. Verletzt der Hund einen Menschen, muss diese Schäden bis 500.000 Euro abdecken, bei Sachen bis 250.000 Euro. Auch das gilt bereits in diesem Sommer.

Hundeführerschein“: In zwei Jahren müssen diejenigen, die sich erstmals einen Hund anschaffen, nachweisen können, dass sie geeignet sind, ein Tier zu halten. Die Prüfung für den sogenannten Sachkundenachweis dürfen alle von den Gemeinden anerkannten Vereine, Hundeschulen und Personen abnehmen. Das Hundegesetz nimmt hiervon allerdings von vornherein etliche Hundebesitzer aus. Wer in den vergangenen zehn Jahren für mindestens zwei Jahre ohne Probleme ein Tier gehalten hat, ist genauso befreit wie Jäger, Tierärzte und weitere Gruppen wie zum Beispiel Betreiber von Tierheimen. Familienmitglieder müssen keinen eigenen „Hundeführerschein“ ablegen, um mit dem Tier spazieren gehen zu können. Der Halter übernimmt die Verantwortung, wenn er seinen Hund einem anderen anvertraut.

Nach Angaben des Agrarministeriums kommen mit dem neuen Hundegesetz zusätzliche Kosten auf die Halter zu: Der Tierarzt verlangt einmalig rund 50 Euro für das Einpflanzen des Chips. Der Sachkundenachweis soll etwa 200 Euro kosten. Die Hundehaftpflicht schlägt laut Ministerium mit etwa 50 bis 150 Euro im Jahr zu Buche. Und für die Meldung im noch im Aufbau befindlichen Zentralregister werden Verwaltungsgebühren fällig.
Der Regierungsentwurf fand eine breite Mehrheit im Landtag. Lediglich die Linke stimmte dagegen. Auch die Hundehalter im Land sind mit dem Gesetz zufrieden: „Wir können gut damit leben“, sagte der Landesvorsitzende des Hundehalterverbandes VDH, Jochen Rissmann. Er spricht für rund 25 000 Hundehalter in Niedersachsen., nach Schätzungen gibt es 400.000 Hunde in Niedersachsen.





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Erziehung hat mit Beziehung zu tun, mit Persönlichkeit, mit Herz und mit der Freude aneinander. Dazu gehören aber auch Konfliktbereitschaft und das Setzen klarer Grenzen. Dies wird in der heutigen Gesellschaft, in der Harmonie und Spaß im Vordergrund stehen, häufig übersehen. Michael Grewe lenkt den Blick wieder auf das Wesentliche und zeigt, wie wichtig es ist, sein Gegenüber ernst zu nehmen und klare Strukturen zu schaffen, in denen der Hund Sicherheit findet. Ein Buch, das zum Nachdenken anregt und das man so schnell nicht mehr aus der Hand legen wird.